Umgang mit Bitcoin & Co. Wie die EU den Kryptomarkt reguliert
Stand: 12.07.2022 08:06 Uhr
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Solana werden verstärkt auch für Geldwäsche genutzt. Dem tritt nun die EU entgegen, indem sie als erste große Wirtschaftsregion den Kryptomarkt reguliert. Was ist geplant?
Von einem Kurs über 48.000 Euro im März stürzte der Bitcoin auf unter 20.000. Die Tendenz ist weiter fallend. Die jüngsten Kurskapriolen zeigen, wie riskant und spekulativ Kryptowährungen sind. Das sei ein Grund mehr, diese endlich zu regulieren, sagt der CSU-Abgeordnete Markus Ferber. Damit ließe sich dann auch die Geldwäsche besser bekämpfen. Es gehe "im Wesentlichen um Zahlungen, die einen Krypto-Dienstleister umfassen", sagt der wirtschaftspolitische Sprecher der EVP-Fraktion im Europaparlament. "Transaktionen von Privatpersonen werden nicht erfasst", betont Ferber. "Mit der Einigung gelten für Krypto-Transaktionen im Bereich der Geldwäschebekämpfung vergleichbare Regeln, wie wir sie in anderen Bereichen der Finanzwirtschaft heute schon kennen. Deshalb halte ich diese Vorgaben zwar für strikt, aber durchaus verhältnismäßig." Ferber bezieht sich auf das Regelwerk unter der Bezeichnung "Markets in Crypto Assets", auf das sich Vertreter des EU-Parlaments und der EU-Mitgliedsstaaten am 30. Juni geeinigt haben.
Datenerhebung bei allen Transaktionen
Die Handelsplattformen für Digitalgeld sollen künftig bei allen Transaktionen Informationen über Absender sowie Empfänger ermitteln und im Bedarfsfall an die zuständigen Behörden weiterleiten. Das sei längst überfällig, findet auch Martin Schirdewan. Denn der Kryptomarkt sei ein Geldwäscheparadies, sagt der neue Vorsitzende der Linkspartei und Fraktionschef im EU-Parlament.
"Schätzungsweise jeder vierte Bitcoin-Anleger zum Beispiel hat einen kriminellen Hintergrund. Da tummeln sich Drogenkartelle, da wird Terror finanziert, Waffenhändler und Menschenhändler waschen ihr schmutziges Geld", sagt Schirdewan. "Deshalb ist es gut, dass jetzt mit stärkeren Transparenzordnungen dazu beigetragen wird, dass dieser Geldwäsche ein Ende bereitet wird und den Kriminellen damit auch die Geldwäsche erschwert und das Handwerk gelegt wird."
Skepsis bei der Piratenpartei
Eine Strafverfolgung sei auf der Grundlage der geltenden Vorschriften bisher auch schon möglich gewesen, hält der Europaparlamentarier Patrick Breyer dagegen. Wer seine Kryptowerte nicht bei einem offiziellen Dienstleister verwahre, tauche auch künftig weiter nur als Code aus Zahlen und Buchstaben auf. Ebenso schwer bleiben direkte Transfers zwischen plattformunabhängigen Kryptobörsen zu kontrollieren.
Doch gehe es bei dem Regelwerk, auf das sich EU-Parlament und Mitgliedsländer einigten, auch nicht um Kriminalitätsbekämpfung, ist der EU-Abgeordnete der Piratenpartei überzeugt. "Das erklärte Ziel, Geldwäsche und Terrorismus bekämpfen zu wollen, ist nur ein Vorwand, um hier immer mehr Kontrolle über unsere finanzielle Privatsphäre privaten Geschäfte zu bekommen", sagt Breyer. Anonyme Zahlungen sollen verboten sein.
Damit werde den Menschen die finanzielle Freiheit genommen, ist er überzeugt. "Dabei sind zum Beispiel Oppositionelle wie Alexej Nawalny in Russland zunehmend auf anonyme Spenden in solchen virtuellen Währungen angewiesen, um ihre Arbeit überhaupt fortsetzen zu können. Wir sollten alle ein Recht darauf haben, online bezahlen und spenden zu können, ohne dass alle unsere Zahlungen personenbezogen aufgezeichnet werden."
Neue Regeln gelten voraussichtlich ab 2023
Bis Ende 2023 soll das neue Regelwerk in der EU in Kraft treten. Die vorläufige Einigung muss noch von den zuständigen Ausschüssen und dem Parlamentsplenum sowie den Vertretern der Mitgliedstaaten gebilligt werden. Das gilt aber als Formsache.
EU-Regelwerk für den Kryptomarkt - "Markets in Crypto Assets" (MiCA)
Vertreter des EU-Parlaments und der EU-Länder haben sich zur Regulierung des Kryptomarkts auf das Regelwerk mit dem Namen "Markets in Crypto Assets" (MiCA) verständigt. Es sieht unter anderem folgende Vorschriften vor:
Lizenz für Kryptofirmen erforderlich
Unternehmen, die Kryptowährungen in der EU emittieren und verkaufen wollen, benötigen künftig eine Lizenz von einer Aufsichtsbehörde eines EU-Landes. Mit dieser Lizenz können die Firmen ihre Kunden in allen 27 Mitgliedsländern bedienen. Die Aufsichtsbehörden der Länder müssen der europäischen Finanzmarktaufsicht ESMA jeden großen Betreiber melden, den sie autorisiert haben.
Nachverfolgbarkeit bei Überweisungen
Die EU will Krypto-Überweisungen nachverfolgen können. Krypto-Plattformen müssen daher künftig Informationen über Sender und Empfänger ermitteln, wenn sie Transaktionen abwickeln. Es spielt dabei keine Rolle, wie hoch der überwiesene Betrag ist. Im Fall einer Ermittlung wegen Geldwäsche oder Terrorismus müssen die Anbieter die Information an die zuständigen Behörden weiterleiten. Die EU konzentriert sich auf die Stelle, an der Bitcoin, Ether und andere Digitalwährungen in herkömmliches Geld wie Euro oder US-Dollar umgetauscht werden. Daher bleiben direkte Transfers zwischen Inhabern von plattformunabhängigen Krypto-Wallets außen vor.
Stablecoins
Die neuen EU-Vorschriften sollen Inhabern von Stablecoins das Recht geben, ihr Geld kostenlos zurückzufordern. Emittenten müssen ein Mindestniveau an Liquidität vorhalten. Sie werden zudem von der europäischen Bankenbehörde EBA überwacht. Kryptofirmen müssen einen registrierten Firmensitz in der EU haben, um Stablecoins emittieren zu können. Bei Stablecoins, die an nichteuropäische Währungen gekoppelt sind, wird es Beschränkungen gebe.
Non-Fungible-Tokens (NFT)
EU-Parlamentarier wollten auch, dass Non-Fungible Tokens (NFTs) in die Regulierung einbezogen werden. Doch die EU-Länder waren dagegen. Ein Kompromiss sieht nun vor, dass Aufseher von solchen NFTs - eine Art Eigentumsnachweis für digitale Objekte - nur unter ganz bestimmten Bedingungen verlangen können, die Kryptovorschriften zu beachten. Sollten sie sich wie traditionelle Wertpapiere verhalten, können die MiFID-Finanzmarktregeln der EU zur Anwendung kommen. Die EU-Kommission will innerhalb von 18 Monaten prüfen, ob für NFTs eigenständige Vorschriften notwendig sind.
Klimaschutzauflagen
Mit Blick auf den hohen Energieverbrauch im Zusammenhang mit Cyberwährungen wie Bitcoin müssen Kryptofirmem die Auswirkungen ihrer Cyberdevisen auf die Umwelt und den Klimawandel offen legen. Dabei sollen Standards genutzt werden, die die europäische Finanzmarktaufsicht ESMA entwerfen wird. Die EU-Kommission will innerhalb von zwei Jahren die Umweltauswirkungen von Kryptoassets bewerten und verbindliche Nachhaltigkeitsregeln einführen. Dies soll auch für die energieintensiven Systeme gelten, die zum Schürfen (Mining) von Kryptowährungen zum Einsatz kommen.
Author: Brittany Evans
Last Updated: 1704435842
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